Rechtsprechung
BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweislast für die Staatsangehörigkeit des auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage Enteigneten sowie dessen tatsächliche Behandlung als deutscher Staatsangehöriger durch deutsche Behörden - Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 21.05.2001 - 5 K 2372/97
- BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.08.1999 - 7 B 70.99
Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
Insoweit hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - vgl. auch Beschluss vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 -) seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt.Auf die zu dieser Frage bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den Beschluss vom 3. August 1999, a.a.O.) brauchte das Verwaltungsgericht die anwaltlich vertretene Klägerin nicht hinzuweisen.
- BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79
Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
Nur wenn sich ein bestimmtes Beweismittel aufdrängen musste oder ein bestimmter Beweisantrag förmlich gestellt worden ist, kann die Aufklärungsrüge durchgreifen (vgl. Beschluss vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 Nr. 130 zu § 86 Abs. 1 VwGO). - BVerwG, 13.06.2000 - 8 B 128.00
Verbot einer besatzungshoheitlichen Enteignung für Grundstücke ausländischer …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
Insoweit hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - vgl. auch Beschluss vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 -) seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt.