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   BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01   

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BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01 (https://dejure.org/2002,25201)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 8 B 140.01 (https://dejure.org/2002,25201)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 8 B 140.01 (https://dejure.org/2002,25201)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweislast für die Staatsangehörigkeit des auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage Enteigneten sowie dessen tatsächliche Behandlung als deutscher Staatsangehöriger durch deutsche Behörden - Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.08.1999 - 7 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - vgl. auch Beschluss vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 -) seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt.

    Auf die zu dieser Frage bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den Beschluss vom 3. August 1999, a.a.O.) brauchte das Verwaltungsgericht die anwaltlich vertretene Klägerin nicht hinzuweisen.

  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
    Nur wenn sich ein bestimmtes Beweismittel aufdrängen musste oder ein bestimmter Beweisantrag förmlich gestellt worden ist, kann die Aufklärungsrüge durchgreifen (vgl. Beschluss vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 Nr. 130 zu § 86 Abs. 1 VwGO).
  • BVerwG, 13.06.2000 - 8 B 128.00

    Verbot einer besatzungshoheitlichen Enteignung für Grundstücke ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 140.01
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - vgl. auch Beschluss vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 -) seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt.
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